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Tiny House ohne Baugenehmigung dank der 75 Kubikmeter Regel in Bayern

Aktualisiert: 12. Apr.

So lässt sich unser Tiny House Vagabundo Mini genehmigungsfrei aufstellen. Die Anleitung:


Der Traum vom minimalistischen Leben in einem Tiny House ist für viele Menschen in Bayern greifbarer denn je. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, ein Tiny House mit einem Bruttorauminhalt von bis zu 75 Kubikmetern ohne Baugenehmigung zu errichten. Doch welche Regeln und Vorschriften sind dabei zu beachten?



Wie messe ich den Bruttorauminhalt meines Tiny Houses?


Der Bruttorauminhalt wird unter Berücksichtigung der Außenkanten und bis zum Boden berechnet. In Bayern ist es entscheidend, dass dieser Wert 75 Kubikmeter nicht überschreitet, um von der Baugenehmigungspflicht befreit zu sein. Hierbei sind die Außenmaße des Gebäudes ausschlaggebend, falls das Haus auf Stützen steht, muss ebenfalls das Volumen unterhalb des Gebäudes bis zum Boden mitgezählt werden.



Vagabundo Mini (15qm Wohnraum, erfüllt GEG, bodennahe Platzierung)


Ein Beispiel, wie alle Anforderungen erfüllt werden können, ist unser Vagabundo Mini, das mit seinen Abmessungen von 7,45m Länge, 3m Breite und 3m Höhe die 75 Kubikmeter Grenze einhält. Hierbei darf das Haus die Höhe von 3m auf keinen Fall überschreiten.

Falls das Haus auf Stützen steht, wird ebenfalls der Raum unter dem Haus zum Bruttorauminhalt dazugerechnet. Im Falle unseres Tiny Houses Vagabundo Mini müsste man diesen bodennah platzieren.

Neben den Abmessungen ist für ein genehmigungsfreies Aufstellen des Tiny Houses ebenfalls die nachhaltige Bauweise und Energieeffizienz, wie beispielsweise die Verwendung von Naturfaserdämmung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zu berücksichtigen. Alle verfahrensfreien Bauvorhaben findet man unter der offiziellen Seite der Bayerischen Staatskanzlei.


Standardmäßig halten alle unsere Vagabundo Tiny Houses diese Werte ein.



Genehmigungsfreiheit und dennoch notwendige Prüfungen


Obwohl für Tiny Houses unter 75 Kubikmetern keine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen Bauherren dennoch das örtliche Bauamt informieren. Hierbei können verschiedene Kriterien wie Brandschutz, Abstandsflächen, Energieeffizienz (GEG) und Standsicherheit geprüft werden. Es handelt sich somit eher um eine Prüfung als um eine Genehmigung, bei der sicherzustellen ist, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Alle Vagabundo Tiny Houses wurden von Architekten und Ingenieuren entwickelt und erfüllen diese Anforderungen.





Wichtige Punkte für Bauherren


Zusammenfassend gibt es einige entscheidende Punkte, die angehende Tiny House-Besitzer in Bayern beachten sollten:



1.     Keine Baugenehmigung erforderlich: Für Tiny Houses unter 75 Kubikmetern Bruttorauminhalt ist keine Baugenehmigung notwendig.


2.     Eigenverantwortung: Bauherren tragen die Verantwortung, dass alle Vorgaben eingehalten werden, darunter Bebauungsplan, GEG, Abwasser, Hochwasserschutz, Standsicherheit, Brandschutz etc.


3.     Erforderliche Unterlagen: Die Baubehörde benötigt die notwendigen Unterlagen für eine eventuelle Prüfung, welche im Einzelfall variieren können.


4.     Landesbauordnung: Die LBO regelt allgemeine Dinge, darunter die 75-Kubikmeter-Regelung, Abstände und Zuwege. Befreiungen sind möglich, jedoch gelten auch hier klare Regeln.


5.     Nachbarschaftliche Rücksichtnahme: Auch bei genehmigungsfreien Tiny Houses sind Abstände und Rücksichtnahme auf Nachbarn zu beachten.


6. Nicht im Außenbereich gültig: Für den Innenbereich gelten andere großzügigere Regeln bzgl. des Bruttorauminhalts wie für den Außenbereich. Eine Übersicht über die verschiedenen Regeln der 16 Bundesländer findet ihr hier.


Es ist wichtig zu betonen, dass die Einhaltung der Vorschriften nicht nur das reibungslose Bauprojekt sichert, sondern auch das harmonische Zusammenleben in der Nachbarschaft fördert. Letztendlich bieten Tiny Houses in Bayern eine spannende Möglichkeit, nachhaltig zu leben, ohne dabei die Genehmigungshürden eines herkömmlichen Wohnprojekts überwinden zu müssen.



Wir planen mit dir gerne das ideale Layout deines verfahrensfreien Bauvorhabens.


Wir haben hierzu einen Spezialisten eines bayrischen Bauamtes befragt, der uns diese Antwort auf unsere Frage geben konnte:


„Unter die Verfahrensfreiheit der Nr. 1a kann auch ein „Tiny House“ fallen. Es gibt keine feste Definition, bis zu welcher Wohnflächengröße ein Gebäude als „Tiny House“ (Mikro - oder Minihaus) bezeichnet wird. In der Regel handelt es sich hier um Gebäude mit 15-45 m². Sofern das „Tiny House“ als Wohn-, Ferien- oder Wochenendhaus genutzt werden soll, einen Bruttorauminhalt bis zu 75 m³ einhält und der Standort nicht im Außenbereich liegt, bestehen gegen eine Verfahrensfreiheit nach Nr. 1a keine Bedenken. Bei einer Nutzung als Wohnung muss das „Tiny House“ den Erfordernissen des Art. 46 BayBO entsprechen. Einer straßenverkehrstechnischen Zulassung bedürfen mobile „Tiny Houses“.“



 

Noch Fragen?


Wir helfen dir gerne dabei eine individuelle Lösung für dein Projekt zu finden. Hierbei unterstützen wir dich von der Beratung bis zum Installieren des Modul- oder Tiny Houses und beraten wir dich herzlichst gerne. Buche dir jetzt einen unverbindlichen Termin bei uns und stell uns ganz entspannt alle deine Fragen.



 

Du möchtest mehr über unsere Modelle erfahren und die Preisliste herunterladen? Über folgenden Link haben wir dir alle nötigen Infos für dein Tiny House zusammengestellt. Bei Fragen melde dich jederzeit gerne bei uns.







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